Schützenverein Edelweiß Jestädt e.V.
Allgemeine Info
Ein Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele
engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns
über Ihre Mitgliedschaft.
Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden. Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle
Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie Fördermitglied
werden. Detailliertere Informationen dazu geben Ihnen dazu gern unsere Vorstandsmitglieder.
Mitglied werden
Stand 01.01.2017
Folgend stellen wir Ihnen den Aufnahmeantrag als Download zum Ausdrucken als PDF-Datei zur Verfügung.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und übersenden es an die angegebene Adresse.
Sie können den Antrag natürlich auch einem Vorstandsmitglied beim nächsten Training oder Treffen persönlich übergeben, und
eventuelle Fragen klären.
Erlangung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen:
Mitglieder die eine WBK beantragen wollen haben folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres - Kleinkaliber
- Vollendung des 25. Lebensjahres - Großkaliber
- Der Antragsteller muss dem Hessischen Schützenverband e. V. seit mindestens 12 Monaten als Mitglied gemeldet sein.
- mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft in unserem Verein.
- ausreichende Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition durch regelmäßige Besuche der Trainingsstunden.
- Teilnahme an Rundenwettkämpfen, Vereins- und Bezirksmeisterschaften
- Absolvierung eines Waffensachkundelehrganges nach § 7 Abs.2 WaffG i.V. mit § 3 Abs. 5 AWaffV,
einschl. erfolgreiche Absolvierung der abschließenden Prüfung.
- Kenntnis der Vorschriften über Notstand und Notwehr.
- Prüfung und Genemigung durch den HSV/DSB.
Die Regelmäßigkeit bei 18 Mal, verteilt über das ganze Jahr, ist nach Auffassung des Hessischen Schützenverbandes gegeben,
wenn nur Fehlzeiten von max. zwei Monaten vorliegen. Aber auch diese bedürfen einer ausführlichen Begründung.
Eine Regelmäßigkeit ist z. B. nicht gegeben, wenn ein Antragsteller 18 Mal in nur sechs Monaten den Schießsport ausübt.
Gemäß Änderung des Waffenrechtes zum 1.4.2008 muss ersichtlich sein, dass das Schießen mit erlaubnispflichtigen
Schusswaffen erfolgt ist (ein Schießen mit Luftdruckwaffen ist als Nachweiß des sportlichen Bedürfnisses nicht ausreichend).
Dies ist durch Führen eines Schießbuches nachzuweisen, welches vom Schießleiter jedesmal entsprechend abzuzeichen ist.
Schützenverein Edelweiß Jestädt e.V.