Waffe: zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden, der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Selbstlader sind nicht zugelassenMunition: handelsübliche, auch wieder geladene ZentralfeuerpatronenScheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 25 mmEntfernung: 100 mAnschlag: liegend freihändig - stehend freihändig, im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werdenProgramme: 40 Schuss bestehend aus zwei Serien liegend à 10 Schuss und aus zwei Serien stehend à 10 Schuss (Regel 1.58 SpO)