Schützenverein Edelweiß Jestädt e.V.

Allgemeine Info

Ein Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft. Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden. Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie Fördermitglied werden. Detailliertere Informationen dazu geben Ihnen dazu gern unsere Vorstandsmitglieder.

Mitglied werden

Unsere Mitgliedsbeiträge staffeln sich wie folgt:(Altersstaffelung entsprechend Sportordnung des DSB) Jahresbeiträge:   Erwachsene  96,00 €  Jugend & Junioren (vom 15. bis einschl. 20. Lebensjahr) 36,00 €  Schüler (bis einschl. 14. Lebensjahr)  frei   Familie 1. Person  84,00 €  Familie 2. Person (Ehepartner) 48,00 €  Familie 3. Person (Jugend, Junior) 24,00 €  Familie 4. Person (Jugend, Junior)  frei  Fördermitglieder 42,00 €  Arbeitsdienst für Erwachsene (ab 18 Jahre) pro Jahr 10 Stunden                              Bei nicht geleistetem Arbeitsdienst sind 15,- €/h zu entrichten  (Geleistete Arbeitsdienststunden sind nicht auf Andere übertragbar) Aufnahmegebühren:  Schüler und Jugendliche bis 16 Jahre  frei  Junioren vom 17. bis einschl. 20. Lebensjahr 25,00 €  Erwachsene ab 21 Jahre  50,00 € Gastschützen:  Tagesschießgeld für Standbenutzung pro Person	  Scharfe Waffen  10,00 €  Luftdruckwaffen  Kompletter Schießstand nach Vereinbarung 2,50 €
Stand 01.01.2017 Folgend stellen wir Ihnen den Aufnahmeantrag als Download zum Ausdrucken als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und übersenden es an die angegebene Adresse. Sie können den Antrag natürlich auch einem Vorstandsmitglied beim nächsten Training oder Treffen persönlich übergeben, und eventuelle Fragen klären.

DOWNLOAD AUFNAHMEANTRAG

Erlangung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen:

Mitglieder die eine WBK beantragen wollen haben folgende Vorraussetzungen zu erfüllen: - Vollendung des 18. Lebensjahres - Kleinkaliber - Vollendung des 25. Lebensjahres - Großkaliber - Der Antragsteller muss dem Hessischen Schützenverband e. V. seit mindestens 12 Monaten als Mitglied gemeldet sein. - mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft in unserem Verein. - ausreichende Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition durch regelmäßige Besuche der Trainingsstunden. - Teilnahme an Rundenwettkämpfen, Vereins- und Bezirksmeisterschaften - Absolvierung eines Waffensachkundelehrganges nach § 7 Abs.2 WaffG i.V. mit § 3 Abs. 5 AWaffV,    einschl. erfolgreiche Absolvierung der abschließenden Prüfung. - Kenntnis der Vorschriften über Notstand und Notwehr. - Prüfung und Genemigung durch den HSV/DSB. Die Regelmäßigkeit bei 18 Mal, verteilt über das ganze Jahr, ist nach Auffassung des Hessischen Schützenverbandes gegeben, wenn nur Fehlzeiten von max. zwei Monaten vorliegen. Aber auch diese bedürfen einer ausführlichen Begründung. Eine Regelmäßigkeit ist z. B. nicht gegeben, wenn ein Antragsteller 18 Mal in nur sechs Monaten den Schießsport ausübt. Gemäß Änderung des Waffenrechtes zum 1.4.2008 muss ersichtlich sein, dass das Schießen mit erlaubnispflichtigen  Schusswaffen erfolgt ist (ein Schießen mit Luftdruckwaffen ist als Nachweiß des sportlichen Bedürfnisses nicht ausreichend). Dies ist durch Führen eines Schießbuches nachzuweisen, welches vom Schießleiter jedesmal entsprechend abzuzeichen ist.

Unsere Satzung

Schützenverein Edelweiß Jestädt e.V.
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